Angebotsfahrzeug

Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert ___;
CO2-Emission in g/km: kombiniert ___; CO2-Klasse: ___

Leistung: ___ kW (___PS)
Getriebe: ___
Ausstattungsvariante: ___
Lackierung: ___
Interieur: ___
Räder: ___

Ausstattung

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Reifenlabel

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Verbrauchs- und Emissionswerte (WLTP)

Kraftstoffverbrauch kombiniert: ___ l/100 km
Kraftstoffverbrauch Stadt: ___ l/100 km
Kraftstoffverbrauch Stadtrand: ___ l/100 km
Kraftstoffverbrauch Landstraße: ___ l/100 km
Kraftstoffverbrauch Autobahn: ___ l/100 km
CO2-Emissionen kombiniert: ___ g/km1

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung
(Kraftstoffpreis: 1,85 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2023)): 2.200,00 EUR/Jahr

 

Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):2
- bei angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115,00 EUR/t: 3.139,50 EUR
- bei angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 55,00 EUR/t: 1.501,50 EUR
- bei angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190,00 EUR/t: 5.187 EUR


Kraftfahrzeugsteuer: ___ EUR/Jahr

Erstellt am: __.__.____

Leasing-Angebot

  • Fahrzeugpreis ab Werk: ___ €
  • Sonderzahlung: ___ €
  • Jährliche Fahrleistung: ___ km
  • Vertragslaufzeit: 36 Monate
  • 36 mtl. Leasingraten: ___ €

Bereitstellungsgebühr: ___ €

Unverbindliches Kilometerleasingangebot für Gewerbekunden der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg für Gewerbekunden. Bonität vorausgesetzt. Dieses Angebot richtet sich nur an Kunden in Deutschland.
Abbildung zeigt Sonderausstattung, die gegen Aufpreis erhältlich ist.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot nach Ihren individuellen Wünschen. Angebot freibleibend.
Glöckner Automobile behält sich vor, die Angebotskonditionen zu ändern oder das Angebot zu beenden.

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Bitte addieren Sie 2 und 2.

Unsere Mitarbeiter an den Standorten Dresden und Leipzig beraten Sie gerne und organisieren Ihnen eine Probefahrt.

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1 Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

2 Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhung der Krafstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächliche CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit dem Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

3 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

4 Nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) in der reichweitengünstigsten Ausstattungsvariante des jeweiligen Modells auf dem Rollenprüfstand ermittelte Gesamtreichweite soweit es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt, bzw. die rein elektrische Reichweite soweit es sich um ein Hybridelektrofahrzeug handelt. Die tatsächlichen WLTP-Reichweitenwerte können ausstattungsbedingt abweichen. Die tatsächlichen Reichweiten weichen in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.alfaromeo.at/wltp-zertifizierung, https://www.jeep.de/wltp-zertifizierung, https://www.fiatprofessional.com/ch/de/wltp und https://www.abarth.ch/de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.